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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der Werbeagentur OSCON e.U.

  1. Geltung
    1.1. Die Werbeagentur OSCON e.U. – im Folgenden „Agentur“ – erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen, auch ohne ausdrückliche Bezugnahme.

    1.2. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.

    1.3. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nur wirksam, wenn die Agentur diese ausdrücklich schriftlich anerkennt.

    1.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

    2. Vertragsabschluss
    2.1. Grundlage des Vertrags ist das Angebot der Agentur oder der Auftrag des Kunden, in dem Leistungsumfang und Vergütung festgelegt sind. Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.

    2.2. Ein Kundenauftrag bindet den Kunden zwei Wochen ab Zugang bei der Agentur. Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme (z. B. Auftragsbestätigung) oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

    3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten
    3.1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Auftrag, der Leistungsbeschreibung oder dem Vertrag. Nachträgliche Änderungen bedürfen der Schriftform.

    3.2. Vom Kunden bereitgestellte Unterlagen (z. B. Fotos, Logos) müssen auf bestehende Urheber-, Kennzeichen- oder Drittrechte geprüft werden. Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei und ersetzt alle Nachteile, die durch solche Ansprüche entstehen.

    3.3. Der Kunde stellt der Agentur rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung und informiert über relevante Vorgänge. Verzögerungen oder Mehrkosten durch unrichtige, unvollständige oder geänderte Angaben gehen zu Lasten des Kunden.

    3.4. Entwürfe, Skizzen oder Vorarbeiten sind vom Kunden binnen 5 Werktagen zu prüfen und freizugeben. Ohne rechtzeitige Rückmeldung gelten sie als genehmigt. 

    4. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
    4.1. Die Agentur kann Leistungen selbst erbringen, Dritte beauftragen oder substituieren. Beauftragungen Dritter erfolgen im Namen oder auf Rechnung des Kunden.

    4.2. Die Agentur wählt Dritte sorgfältig aus und achtet auf deren fachliche Qualifikation.

    5. Termine
    5.1. Termine sind schriftlich zu vereinbaren. Die Agentur bemüht sich um termingerechte Leistungserbringung. Bei Nichteinhaltung kann der Kunde Rechte geltend machen, wenn eine schriftliche Nachfrist von mindestens 14 Tagen ergebnislos verstrichen ist.

    5.2. Unvorhersehbare Ereignisse (z. B. höhere Gewalt, Verzögerungen durch Dritte) oder Verzögerungen durch den Kunden verschieben Termine entsprechend, ohne dass die Agentur haftbar wird.

    6. Rücktritt vom Vertrag
    6.1. Die Agentur kann vom Vertrag zurücktreten, wenn:
    a) die Leistungserbringung durch vom Kunden zu vertretende Gründe unmöglich oder trotz Nachfrist verzögert ist;
    b) berechtigte Zweifel an der Bonität des Kunden bestehen und dieser keine Vorauszahlung oder Sicherheit leistet.

    7. Honorar
    7.1. Das Honorar wird für jede erbrachte Leistung fällig, sofern nicht anders vereinbart. Die Agentur kann Vorschüsse verlangen.

    7.2. Honorare verstehen sich exklusive Umsatzsteuer. Barauslagen und nicht abgegoltene Leistungen werden gesondert berechnet.

    7.3. Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Überschreiten die tatsächlichen Kosten den Voranschlag um mehr als 10 %, informiert die Agentur den Kunden. Ohne Widerspruch binnen fünf Tagen gelten die Mehrkosten als genehmigt. 

    7.4. Für nicht ausgeführte Arbeiten steht der Agentur eine angemessene Vergütung zu. Der Kunde erwirbt hieran keine Rechte; Unterlagen sind zurückzugeben.

    8. Zahlung
    8.1. Rechnungen sind binnen 14 Kalendertagen ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen von 8 % p.a. über dem Basiszinssatz. 

    8.2. Der Kunde trägt alle Eintreibungskosten (z. B. Inkassospesen). Gelieferte Werke bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur.

    8.3. Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder gerichtlich festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen.

    9. Präsentationen
    9.1. Für Präsentationen steht der Agentur ein angemessenes Honorar zu, das Personal-, Sachkosten und Fremdleistungen deckt.

    9.2. Ohne Auftragserteilung bleiben Präsentationsunterlagen Eigentum der Agentur. Deren Nutzung, Weitergabe oder Veröffentlichung ist ohne Zustimmung unzulässig.

    9.3. Die Agentur kann präsentierte Ideen anderweitig nutzen, wenn sie nicht in vom Kunden beauftragten Werbemitteln umgesetzt werden.

    10. Eigentumsrecht und Urheberschutz
    10.1. Alle Leistungen der Agentur (z. B. Entwürfe, Konzepte) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung ihr Eigentum. Der Kunde erwirbt Nutzungsrechte im vereinbarten Umfang, beschränkt auf Österreich und die Vertragsdauer, sofern nicht anders vereinbart.

    10.2. Änderungen oder Weiterentwicklungen durch den Kunden oder Dritte bedürfen der Zustimmung der Agentur und, bei urheberrechtlichem Schutz, des Urhebers.

    10.3. Eine Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus erfordert Zustimmung und eine angemessene Vergütung.

    10.4. Nach Vertragsende ist die weitere Nutzung von Leistungen zustimmungspflichtig. Im ersten Jahr nach Vertragsende steht der Agentur die volle Vergütung zu, im zweiten Jahr 50 %, im dritten Jahr 25 %. Ab dem vierten Jahr entfällt die Vergütung.

    11. Kennzeichnung
    11.1. Die Agentur darf auf Werbemitteln und Maßnahmen auf sich und den Urheber hinweisen, ohne dass dem Kunden ein Entgelt zusteht.

    11.2. Mit Zustimmung des Kunden darf die Agentur die Geschäftsbeziehung auf eigenen Werbeträgern (z. B. Website) nennen.

    12. Datenschutz** 
    12.1. Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten gemäß DSGVO. Details zur Datenverarbeitung, einschließlich Zweck, Rechtsgrundlage und Rechte des Kunden, sind in der Datenschutzerklärung geregelt.

    12.2. Bei Auftragsverarbeitung schließt die Agentur mit dem Kunden einen Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO). Datenübermittlungen außerhalb der EU erfolgen nur unter Einhaltung der DSGVO (z. B. Standardvertragsklauseln).

    12.3. Der Kunde stellt sicher, dass bereitgestellte Daten rechtmäßig verarbeitet werden dürfen und hält die Agentur bei Verstößen schadlos.

    13. Social-Media- und Plattformleistungen
    13.1. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Entscheidungen von Social-Media-Plattformen (z. B. Ablehnung von Anzeigen). Der Kunde ist für die Einhaltung der Plattformrichtlinien verantwortlich.

    13.2. Änderungen oder Einschränkungen durch Plattformen berechtigen den Kunden nicht zu Schadenersatz oder Vertragsrücktritt.

    14. Wettbewerbsrecht
    14.1. Der Kunde trägt die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit bereitgestellter Inhalte (z. B. Werbeaussagen). Die Agentur haftet nicht für Verstöße gegen das UWG oder andere wettbewerbsrechtliche Vorschriften, sofern sie ihre Hinweispflicht erfüllt hat.

    15. Gewährleistung und Schadenersatz
    15.1. Mängel sind innerhalb von sieben Tagen schriftlich zu rügen. Bei berechtigten Mängeln hat der Kunde Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatz.

    15.2. Die Agentur kann Nachbesserung verweigern, wenn diese unverhältnismäßig aufwendig ist. Die Beweislastumkehr (§ 924 ABGB) ist ausgeschlossen.

    15.3. Schadenersatzansprüche sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt und müssen innerhalb von sechs Monaten geltend gemacht werden. Die Haftung ist auf den Auftragswert (exkl. Steuern) begrenzt.

    16. Haftung
    16.1. Die Agentur führt Arbeiten nach anerkannten Standards durch und weist auf erkennbare Risiken hin. Haftung für Ansprüche Dritter (z. B. durch Werbemaßnahmen) ist ausgeschlossen, wenn die Hinweispflicht erfüllt wurde.

    16.2. Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Grobe Fahrlässigkeit muss der Geschädigte beweisen.

    17. Alternative Streitbeilegung
    17.1. Bei Streitigkeiten streben die Parteien eine einvernehmliche Lösung an, ggf. durch Mediation. Die Kosten der Mediation werden geteilt, sofern nicht anders vereinbart.

    18. Anzuwendendes Recht
    18.1. Auf die Vertragsbeziehungen ist österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts anzuwenden.

    19. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    19.1. Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur.

    19.2. Gerichtsstand ist das für den Sitz der Agentur zuständige österreichische Gericht.

    © OSCON e.U., 2025